Fachanwalt für Mietrecht in Lüdenscheid

Sie suchen einen erfahrenen Fachanwalt für Mietrecht
in Lüdenscheid?

Rechtsanwalt Martin Kolbe vertritt Mieter und Vermieter als Fachanwalt für Mietrecht engagiert auf höchstem Niveau. Auch Ihrem Anliegen nimmt er sich gerne bei einem zeitnahen Beratungstermin an.

Zur Person

Rechtsanwalt Martin Kolbe

Rechtsanwalt Kolbe ist Partner in der Kanzlei Bergfeld&Partner in Lüdenscheid, in der er das mietrechtliche Dezernat leitet. Seine Qualifikation als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht erlangte Rechtsanwalt Kolbe im Jahr 2009, ingesamt ist er seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen. Seither vertritt Herr Kolbe Vermieter und Mieter fundiert in gerichtlichen und außergrichtlichen Mietrechtsangelegenheiten.

Meine Versprechen sind Ihre Vorteile
Vergabe von zeitnahen Terminen zur umgehenden Beratung

Umfassende und gewissenhafte Bearbeitung Ihres Anliegens

Transparente Kostenübersicht schon bei der Erstberatung

Qualifiziertes, hochmotiviertes und freundliches Kanzlei-Team

Individuelle, persönliche Kommunikation und Mandatsbearbeitung
Kompetenzen im Mietrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht seit 2009

Regelmäßige mietrechtliche Seminarteilnahmen zur Fortbildung

Langjährige Erfahrung in außergerichtlichen u. gerichtlichen Verfahren

Bearbeitung von über 300 mietrechtlichen Mandaten pro Jahr

Kanzleiabläufe zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015

zertifizierte RechtsanwaltskanzleiKanzlei zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015

Kanzlei Vorstellung

14 Anwälte im Zentrum von Lüdenscheid

Die traditionsreiche Lüdenscheider Kanzlei Bergfeld & Partner, der Rechtsanwalt Kolbe als Partner angehört, besteht aus einem Team von 14 Anwälten und über 50 freundlichen Mitarbeitern. Neben Ihren mietrechtlichen Interessen, die durch Rechtsanwalt Kolbe vertrauensvoll und engagiert vertreten werden, sind bei uns weitere Fachanwälte unterschiedlicher Rechtsgebiete, Notare und Insolvenzverwalter aktiv. Im Vordergrund steht die Mandantenzufriedenheit. Diese erreichen wir durch eine hohe anwaltliche Leistungsqualität.

Anwalt Mietrecht Lüdenscheid
Kanzlei - Impressionen
Fachanwalt Mietrecht Lüdenscheid
Anwalt für Mieter und Vermieter in Lüdenscheid
Mietrechts-Fachanwalt aus Lüdenscheid
Rechtsanwalt Kolbe | Fachanwalt für Mietrecht
Häufige Rechtsfragen
Wissenswertes zum Mietrecht

Besonders relevante und häufige Rechtstipps für Mieter sowie Vermieter entnehmen Sie den folgenden Hinweisen. Vermeiden Sie von vornherein aufwändige mietrechtliche Auseinandersetzungen, indem Sie die Empfehlungen von Rechtsanwalt Kolbe beachten:

Wichtige Informationen für Mieter
Mit welcher Frist kann ein Mietvertrag gekündigt werden?
Für Wohnraummieter gilt grundsätzlich eine dreimonatige Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung, egal wie lange das Mietverhältnis schon andauert.
Was gilt es bei Mietmängeln zu beachten?
Ab dem Zeitpunkt des Auftretens eines Mietmangels hat der Mieter ein gesetzliches Mietminderungsrecht. Der Vermieter muss aber unverzüglich über den Mangel informiert werden.
Sollte die Miete bei Mängeln gemindert werden?
Bevor eine Minderung vorgenommen wird, sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden. Mindert der Mieter unberechtigt zu viel, kann der Vermieter u.U. wegen Zahlungsverzuges das Mietverhältnis kündigen. Es empfiehlt sich häufig, die Miete zunächst „unter Vorbehalt“ in voller Höhe weiter zu zahlen.
Besteht eine Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen?
Es empfiehlt sich, den Mietvertrag von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen zu lassen. Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen hat der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt. Grundsätzlich gilt: Keine Schönheitsreparaturen, wenn der Mieter die Wohnung nicht in einem renovierten und bezugsfertigen Zustand übernimmt.
Rückzahlung der Kaution - Was ist zu beachten?
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter nicht sofort einen Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution. Im Regelfall hat der Vermieter zunächst sechs Monate Zeit, bevor er eine Auszahlung vornehmen muss.
Elementares Wissen für Vermieter
Welche Verjährungsfrist ist bei Mängeln zu beachten?
Schadensersatzansprüche des Vermieters müssen innerhalb von sechs Monaten seit Rückgabe der Wohnung gerichtlich geltend gemacht werden.
Wie lassen sich Mieterhöhungen durchsetzen?
Die häufigsten Fälle von Mieterhöhungen sind die Anhebung der Miete in Anlehnung an einen qualifizierten Mietspiegel oder aufgrund von Modernisierungen. In beiden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall frühzeitig, insbesondere vor Beginn von Modernisierungsarbeiten von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen.
Wann kann ein Mietvertrag fristlos gekündigt werden?
Die häufigsten Fälle sind fristlose Kündigungen wegen Zahlungsverzuges. Dazu genügt es u.a. schon, wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist oder eine schwere Pflichtverletzung aus dem Mietvertrag begangen hat. Auf jeden Fall muss der Grund der Kündigung in der schriftlichen Kündigung genannt werden.
Darf der Vermieter einen Ersatzschlüssel behalten?
Der Vermieter darf auf gar keinen Fall einen Ersatzschlüssel zur Wohnung behalten, es sei denn, der Mieter erklärt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Der Mieter muss dem Vermieter aber mitteilen, wo sich ein Ersatzschlüssel für Notfälle hinterlegt ist, z.B. bei Freunden oder Bekannten.
Ist bei Auszug ein Übergabeprotokoll von Vorteil?
Ein Übergabeprotokoll ist dann sinnvoll, wenn es von Vermieter und Mieter unterschrieben ist und sämtliche Mängel aufgeführt sind, sofern vorhanden. Vergisst oder übersieht der Vermieter einen Mangel kann er bei vorhandenem Übergabeprotokoll später diesen Mangel nicht mehr geltend machen.



Zeitnahe Beratung zu Ihrem individuellen Anliegen gewünscht?

Schildern Sie Rechtsanwalt Kolbe Ihre spezifische Mietrechtsfrage. Dieser wird Ihnen bei einem zeitnahen Beratungstermin mit seinem Fachwissen zur Seite stehen, Sie über Erfolgsaussichten und Risiken informieren sowie Ihre Interessen gegenüber Dritten engagiert vertreten.

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Mietrechtliche Anliegen sind oftmals mit kurzfristigem Handlungsbedarf verbunden. Umso wichtiger wird eine zeitnahe anwaltliche Beratung. Deshalb besteht für Sie nachfolgend die Möglichkeit Ihren persönlichen Wunschtermin bei Rechtsanwalt Kolbe mit nur einem Klick sofort online zu reservieren.


Alternativ zu den oben erwähnten Terminvorschlägen realisieren wir selbstverständlich auch Ihre individuelle Terminanfrage. Bitte kontaktieren Sie uns dahingehend telefonisch, per E-Mail oder jetzt über unser Kontakformular.

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Wir freuen uns auf ihre Kontaktaufnahme

Rechtsanwalt Kolbe steht Ihnen gerne kurzfristig mit Rat und Tat zur Seite. Ihr Erstkontakt per Telefon, E-Mail oder über das folgende Online-Formular geschieht unverbindlich und kostenfrei.


Anschrift

Rechtsanwalt Martin Kolbe
Bergfeld & Partner PartGmbB
Rathausplatz 21
58507 Lüdenscheid

 Telefon: 02351 / 3653-95

Telefax: 02351 3653-99
E-Mail: info@rechtsanwalt-kolbe.de

Kontakt zu Rechtsanwalt Kolbe
Bürozeiten

Mo. - Do.: 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 19.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 18.00 Uhr





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